Wie bereits oben ausgeführt, kam die Gesellschaft ihren Verpflichtungen während der ganzen Dauer ihres Bestehens nicht oder nur zögerlich nach. Zahlungen wurden - wenn überhaupt - systematisch erst nach erfolgter Mahnung, in der Regel aber sogar erst nach erfolgter Betreibung geleistet. Auch die Unterlagen mussten immer wieder gemahnt werden, so am 13. Juli 1999, 17. März 2000 oder am 21. März 2003. Die Gesellschaft wurde auch mehrfach mit einer Ordnungsbusse belegt, so am 24. August 1999, 3. Juli 2000, 10. Juli 2001 oder am 30. Mai 2003 (act. G 5.3.64).