8.- Aufgrund obiger Erwägungen ist der Haftungsbetrag auf die im Jahr 2003 entgangenen Sozialversicherungsbeiträge zu reduzieren, d.h. der bundesrechtliche Ausstand von insgesamt Fr. 113'690.-- auf Fr. 89'467.80. Der kantonalrechtliche Haftungsbetrag von Fr. 15'248.45 bleibt unverändert, da er gänzlich auf das Jahr 2003 zurückzuführen ist.