Dann wären die Ausstände gegenüber der Beschwerdegegnerin wohl kleiner gewesen. Es könne und dürfe aber nicht sein, dass ein Arbeitgeber besser fahre, wenn er seine Firma "an die Wand fahre", als wenn er mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versuche diese noch zu retten. Es sei im vorliegenden Fall nicht darum gegangen, dass ein Betrieb auf Kosten der Ausgleichskasse hätte weitergeführt werden sollen, sondern darum, dass ein Betrieb hätte gerettet und möglichst umgehend wieder einer geordneten Finanzierungsbasis (inkl. Bedienung der Sozialversicherer) zugeführt werden sollen.