Sie habe am 15. Januar 2003 der Firma eine Anzeige der Akontobeiträge für das Jahr 2003 gesandt, worauf vermerkt sei, dass Lohnsummen von plus oder minus 10% und mehr umgehend zu melden seien. Nach Einreichung der Jahresabrechnung habe diese Differenz etwa 56% betragen. Dazu komme, dass die finanzielle Lage der Gesellschaft so schlecht gewesen sei, dass nicht nur die sich aus der Jahresabrechnung ergebende Differenz, sondern auch andere Beitragsrechnungen nicht hätten bezahlt werden können, weshalb den verantwortlichen Organen ein haftungsbegründendes Verschulden angerechnet werde.