b) In Art. 7 Abs. 1 lit. a bis lit. q AHVV werden exemplarisch verschiedene Entschädigungen genannt, welche zum massgebenden Lohn im Sinne von Art. 5 Abs. 2 AHVG zu zählen sind. In Art. 6ter und Art. 6quater sowie Art. 8, Art. 8bis, ter und Art. 9 AHVV sind demgegenüber Einkommensbestandteile aufgeführt, welche nicht zum massgebenden Lohn im Sinne von Art. 5 Abs. 2 AHVG gehören. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte