© Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 1.- a) Strittig und zu prüfen ist, ob es sich beim Betrag von Fr. 22'000.--, den die Beschwerdeführerin gestützt auf den gerichtlichen Vergleich vom 23. November 2004 an ihre ehemalige Arbeitnehmerin K.___ ausbezahlen musste, um ein beitragspflichtiges Erwerbseinkommen und damit um einen "massgebenden Lohn" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 AHVG handelt.