im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 53 GerG © Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte entschieden: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 10/10