Die Aushilfen seien jeweils nur kurze Zeit angestellt gewesen, sodass er nie nach deren Adressen gefragt habe. Er habe zur Zeit der Anstellung wohl die Telefonnummern der Aushilfskräfte gekannt, jedoch habe er heute keinen Aufschluss mehr über deren Verbleib (act. G 4.10). Mit Brief vom 19. August 2006 führte er gegenüber dem Revisor der Ausgleichskasse aus, mit ihrer Unterschrift hätten alle Aushilfen bestätigt, dass sie in einer festen Anstellung stünden, © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte