Am 28. Juli 2006 bemängelte der Revisor der Ausgleichskasse die Unvollständigkeit der Verzichtserklärungen. Er forderte B.___ auf, innert Frist alle Vornamen, Adressen und Telefonnummern der verzichtenden Arbeitnehmer anzugeben, ansonsten er die Verzichtserklärungen nicht akzeptieren könne (act. G 4.9). Mit Brief vom 4. August 2006 führte B.___ aus, es handle sich um Verzichtserklärungen von Aushilfen, die einem geregelten Beruf nachgingen. Es sei ihm nie mitgeteilt worden, dass er die Adressen der verzichtenden Arbeitnehmer sammeln müsse. Die Aushilfen seien jeweils nur kurze Zeit angestellt gewesen, sodass er nie nach deren Adressen gefragt habe.