B.- In einer Telefax-Eingabe vom 5. Juli 2006 führte B.___ aus, für die nicht verabgabten Löhne lägen AHV-Verzichtserklärungen vor. Es handle sich um Löhne von Aushilfskräften. Die Nachforderung sei umgehend zu "sistieren" (act. G 4.4). Auf Verlangen der Ausgleichskasse reichte er am 25. Juli 2006 Verzichtserklärungen in Kopie ein, worauf jedoch nur die Namen der Arbeitnehmenden und ihre Geburtsdaten ersichtlich waren. Mit einigen Ausnahmen waren nur die Initialen der Vornamen angegeben und auch die Geburtsdaten zweier Arbeitnehmer fehlten (act. G 4.6). Am 28. Juli 2006 bemängelte der Revisor der Ausgleichskasse die Unvollständigkeit der Verzichtserklärungen.