b) Am 30. Mai 2003 betrieb die Beschwerdegegnerin die Z.___ über Fr. 3'547.-- für die Akontobeiträge 3/2003 (1. Quartal) samt Zins und Mahngebühr (act. G 5.1.4). Am 31. Juli 2003 stellte die Beschwerdegegnerin das Betreibungsbegehren für die Jahres- und Nachtragsabrechnung vom 28. April 2003 nebst Zins und Mahngebühr (act. G 5.1.6). Am 29. August 2003 leitete die Beschwerdegegnerin sodann das Betreibungsbegehren über Fr. 3'668.05 für die Akontobeiträge 6/2003 (2. Quartal) samt Mahngebühr und Zins ein (act. G 5.1.8). Diese drei Betreibungen führten am 30. Januar 2004 zur Ausstellung