© Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte e) In ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2007 führt die Beschwerdegegnerin aus, es treffe nicht zu, dass die von den Beschwerdeführern getätigten Zahlungen an die Gesamtschuld angerechnet worden seien (act. G 27). II.