Sie habe nicht nur die Betreibungsurkunden entgegen genommen, sondern sei auch Auskunftsperson gegenüber der Suva St. Gallen gewesen und habe die finanziellen Belange der Firma geregelt, indem sie beispielsweise alle Zahlungen an die Ausgleichskasse getätigt habe. Sie sei damit Organ im materiellen Sinn gewesen (act. G 11). D.- a) Am 10. April 2007 zieht das Gericht die Akten der Arbeitgeberrevision der Suva bei (act. G 15). b) Am 25. April 2007 reicht die Beschwerdegegnerin auf Verlangen des Gerichts Unterlagen ein und weist den Streitwert und die geltend gemachten Nebenkosten aus (act. G 17).