Aus der Buchhaltung der Gesellschaft ergebe sich für das Jahr 2003 für den Beschwerdeführer 1 eine Lohnsumme von Fr. 8'700.--. Mehr Lohn sei ihm nicht ausbezahlt worden. Aus dem Zwischenabschluss vom 31. März 2004 ergebe sich sodann, dass das Kontokorrentkonto des Beschwerdeführers 1 einen Negativsaldo von Fr. 118'787.70 aufgewiesen habe, währenddem bereits im Vorjahr ein Minus von Fr. 67'863.70 bestanden habe. Dies zeige auf, dass der Beschwerdeführer 1 nicht mehr als den anfänglich deklarierten Lohn bezogen haben könne, zumal er die ausstehenden Lohnforderungen auch gegenüber dem Konkursamt und den Gesellschaftern der Z.___ angegeben habe.