Mit Einspracheentscheiden vom 12. September 2006 wies die Ausgleichskasse die Einsprachen von A.___, B.___, C.___, D.___ und E.___ ab. Es habe der Z.___ aufgrund der Aufstellung der ausstehenden Beiträge und der Jahres- und Nachtragsabrechnung bewusst sein müssen, dass nicht alle Beiträge für das Jahr 2003 bezahlt worden seien. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte