Am 27. Juli 2006 reichte A.___ für alle zu Schadenersatz verpflichteten Gesellschafter und für sich eine ergänzte Einsprachebegründung ein. Er führte aus, er habe die Ausgleichskasse vor dem Konkurs mehrmals und eindringlich aufgefordert, ihr die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge bekanntzugeben. Nachdem er endlich die entsprechende Aufstellung erhalten habe, seien die Ausstände am 14. Juni 2006 beglichen worden. Bei den im Mai 2004 nachdeklarierten Löhnen von Fr. 32'600.-- handle es sich um nicht realisierte Löhne, die nicht der Beitragspflicht unterlägen.