__ auf deren Anfrage eine Aufstellung der unbezahlten Sozialversicherungsbeiträge, die sich auf Fr. 12'407.80 beliefen (act. G 5.4, act. G 1.2). Am 6. Mai 2004 reichte die Gesellschaft der Ausgleichskasse eine korrigierte Lohndeklaration mit einer für das Jahr 2003 um Fr. 32'600.-- höheren Lohnsumme ein, worauf die Ausgleichskasse am 24. Mai 2004 die nachbelasteten Beiträge in Rechnung stellte (act. G 5.6, act. G 5.8, act. G 1.4-6). Am 14. Juni 2004 überwies die Gesellschaft der Ausgleichskasse Fr. 12'798.-- (act. G 1.7). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte