b) Am 1. Dezember 2003 reichte die Gesellschaft die Jahresabrechnung 2003 ein und deklarierte eine AHV-pflichtige Lohnsumme von Fr. 50'100.--, worauf die Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen die Lohnbeiträge für das Jahr 2003 verfügte (act. G 5.2, act. G 5.3). Am 26. Januar 2004 schickte die Ausgleichskasse der Z.___ auf deren Anfrage eine Aufstellung der unbezahlten Sozialversicherungsbeiträge, die sich auf Fr. 12'407.80 beliefen (act.