c) Angesichts dieser Aktenlage bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Beschwerdeführer als Unselbstständigerwerbender aufgrund seiner Stellung im Betrieb üblicherweise Anspruch auf Übernahme eines Teils der Einkaufssumme durch den Arbeitgeber hätte. Eine Beteiligung des Arbeitgebers am Einkauf ist weder in Form einer zwingenden Vorschrift noch als Kann-Bestimmung vorgesehen.