AHVG überhaupt zulässig ist, bestimmt sich damit aufgrund der Statuten und des Reglements der Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers. Diese müssen bei Arbeitgebern eine Beteiligung am Einkauf fehlender Beitragsjahre der Arbeitnehmer in die 2. Säule vorsehen. Bei einem selbstständig Erwerbstätigen ohne Arbeitnehmer ist danach zu fragen, ob er als © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte