2.- a) Gemäss Bescheinigung der Vorsorgestiftung der schweizerischen Landwirtschaft vom 20. Januar 2005 leistete der Beschwerdeführer im Jahr 2004 im Rahmen der beruflichen Vorsorge einen Einkauf von Beitragsjahren. Die Vorsorgeeinrichtung verwies dabei unter anderem auf Art. 81 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) und Art. 8 BVV 3 (SR 831.461.3). Umstritten ist, ob der Einkauf von Beitragsjahren durch den Beschwerdeführer als Selbstständigerwerbender ohne Arbeitnehmer (vgl. act.