F.- Auf das Schreiben des Versicherungsgerichts vom 20. Februar 2007 reichte die Vorsorgestiftung der schweizerischen Landwirtschaft am 2. März 2007 die Reglemente 2001, 2004 und 2006 ein (act. G 10). Die Parteien verzichteten auf eine diesbezügliche Stellungnahme. II. 1.- Als massgebender Lohn gilt jedes Entgelt für in unselbstständiger Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geleistete Arbeit (Art. 5 Abs. 2 erster Satz AHVG). Nicht zum massgebenden Lohn gehören unter anderem reglementarische Beiträge des © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte