C.- In der Beschwerdeantwort vom 22. Dezember 2006 beantragte die Beschwerdegegnerin Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung verwies sie auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid und führte unter anderem aus, entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers könne nicht direkt aus dem Begriff der selbstständigen Tätigkeit abgeleitet werden, dass er als Arbeitnehmer Anspruch auf © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte