A.- Der 1951 geborene W.___ ist als selbstständiger Landwirt der Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen angeschlossen. Am 13. Juni 2006 meldete das kantonale Steueramt, W.___ habe im Jahr 2004 bei einem im Betrieb investierten Kapital von Fr. 1'251'315.-- ein Einkommen von Fr. 117'599.-- erwirtschaftet (act. G 3.21). Gestützt auf diese Steuermeldung erhob die Ausgleichskasse mit Nachtragsverfügung vom 15. Juni 2006 für das Jahr 2004 Beiträge von Fr. 9'050.40 (einschliesslich Verwaltungskosten von Fr. 177.60; act. G 3.22). In der gegen diese Verfügung gerichteten Einsprache machte W.___ geltend, die Beiträge seien auf der Basis eines um Fr. 25'000.-- verminderten Einkommens zu berechnen.