Projekt für eine Übungsfirma vor (act. G 8.A1 - 10). In der Folge mietete der Beschwerdeführer ab 1. Mai 1994 auf eigenen Namen Geschäftsräume in Wil (jährliche Bruttomiete Fr. 32'480.--, frühestens kündbar auf Ende 1999) und unterzeichnete am 21. Mai 1996 einen Leasingvertrag für eine EDV-Anlage mit einer festen Laufzeit von 24 Monaten und Leasingkosten von insgesamt gut Fr. 60'000.-- (act. G 3.2/12 + 13). Aus diesen Ausführungen erhellt, dass der Beschwerdeführer erhebliche Investitionen von mindestens Fr. 240'000.-- tätigte (EDV-Ausrüstung ab Start des Projekts im Mai 1994 und übrige Investitionen nicht eingerechnet [vgl. act.