c) Charakteristische Merkmale einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind insbesondere die Tätigung erheblicher Investitionen, die Benützung eigener Geschäftsräumlichkeiten sowie die Beschäftigung von eigenem Personal (BGE 119 V 163). Das spezifische Unternehmerrisiko besteht dabei darin, dass unabhängig vom Arbeitserfolg Kos¬ten anfallen, die der Versicherte selber zu tragen hat (BGE 122 V 169 E. 3c, ZAK 1986 S. 333 E. 2d).