herangezogen wurden, hat das Versicherungsgericht in seinem Entscheid vom 26. August 2004 bereits entschieden. In der Höhe sind die von der Steuerbehörde am 11. Juli 2003 gemeldeten Einkommen von Fr. 350'653.-- und Fr. 352'070.-- sowie das im Betrieb investierte Eigenkapital von Fr. 157'800.-- ebenfalls nicht bestritten (vgl. Urteil vom 24. August 2004, Erw. 3c und d).