Am 11. Juli 2003 meldete das kantonale Steueramt der Sozialversicherungsanstalt für die Jahre 1995 und 1996 ein Einkommen aus selbstständiger Berufsausübung von Fr. 350'653.-- und Fr. 352'070.-- sowie ein im Betrieb investiertes Eigenkapital von Fr. 157'800.--. Gegen die Nachtragsverfügungen vom 7. Oktober 2003, mit welchen die persönlichen Beiträge für die Beitragsperioden 1998 und 1999 auf je Fr. 33'430.20 festgesetzt worden waren, sowie gegen den abweisenden Einspracheentscheid vom 11. Februar 2004 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen.