G 16.1/1-6). Es ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2003 und 2004 mehr als sechs Musikerengagements stattgefunden haben, der Beschwerdeführer aber bei sämtlichen Engagements das genannte Formular verwendet hat und die Engagements deshalb hinsichtlich des Beitragsstatuts alle gleich zu qualifizieren sind.