c) Innert erstreckter Frist verzichtet der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit Eingabe vom 3. November 2006 auf eine Stellungnahme zu den von der Beschwerdegegnerin eingereichten Akten und hält an den gestellten Anträgen mitsamt Begründung fest (act. G 11). d) Die vom Beschwerdeführer einverlangten Engagementverträge der Musiker reicht dessen Rechtsvertreter innert erstreckter Frist am 3. Januar 2007 nach (act. G 16.1/1-6). II.