A.f Am 23. Mai 2012 erhob der Versicherte Einsprache. Er machte geltend (EL-act. 3), er könne die Rückforderung nicht bezahlen, weil er kein Bargeld mehr habe und sozusagen von der Hand in den Mund lebe. Der Fehler liege nicht bei ihm, sondern bei der EL-Durchführungsstelle. Er habe nie ein Gesuch gestellt, die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen zu erhöhen. Warum eine Neuberechnung vorgenommen worden sei, sei ihm unerklärlich. Er habe wegen der erhöhten ausserordentlichen Ergänzungsleistungen nicht reagiert, weil er geglaubt habe, die Sache sei in Ordnung. Die EL- Durchführungsstelle wies die Einsprache am 17. August 2012 ab (EL-act. 43).