keinen Fehler erkannt, denn er habe die Sachlage so interpretiert, dass unabhängig von der Höhe des Mietzinses in jedem Fall Fr. 5'000.-- pro Jahr als ausserordentliche Ergänzungsleistungen bezahlt würden. Mit den nach dem Erreichen des Pensionsalters auf dem weiterhin erzielten Erwerbseinkommen geleisteten Beiträgen seien die zuviel bezogenen ausserordentlichen Ergänzungsleistungen mehr als getilgt. Ab 1. Juni 2012 betrage der Mietzins Fr. 1'550.-- monatlich. Mit einer Verfügung vom 8. Mai 2012 wies die EL-Durchführungsstelle das Erlassgesuch ab (EL-act. 9).