A.e Der Versicherte machte in einer mit "Einsprache gegen die AEL-Verfügung vom 27.03.2012" überschriebenen Eingabe vom 20. April 2012 geltend (EL-act. 10-1), es sei ihm unmöglich, der Rückforderung nachzukommen. Er habe in der AEL-Berechnung © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte