act. 11). Zur Begründung führte die EL-Durchführungsstelle an, aufgrund der periodischen Überprüfung habe sie festgestellt, dass sie irrtümlicherweise eine jährliche Miete von Fr. 24'124.-- berücksichtigt habe. Die effektive Miete ohne Garage habe jedoch nur Fr. 15'360.-- betragen. Ab Januar 2011 habe sich das ausgewirkt, da ab diesem Zeitpunkt ausserordentliche Ergänzungsleistungen ausgerichtet worden seien. Der effektive Anspruch auf ausserordentliche Ergänzungsleistungen habe aber nur Fr. 30.-- monatlich betragen. Deshalb müssten die zuviel ausbezahlten ausserordentlichen Ergänzungsleistungen zurückgefordert werden.