Es resultierten ordentliche Ergänzungsleistungen von Fr. 803.-- monatlich und ausserordentliche Ergänzungsleistungen von Fr. 30.-- monatlich (EL-act. 13). Dieselbe Korrektur bei der Anspruchsberechnung ab Januar 2012 ergab ordentliche Ergänzungsleistungen von Fr. 829.-- monatlich und ausserordentliche Ergänzungsleistungen von weiterhin Fr. 30.-- monatlich (EL-act. 12). Daraus resultierte eine geringe Nachzahlung ordentlicher und eine beträchtliche Rückforderung ausserordentlicher Ergänzungsleistungen. Nach der Verrechnung verblieb eine Rückforderung ausserordentlicher Ergänzungsleistungen von Fr. 5'745.--. Die kombinierte Korrektur- und Rückforderungsverfügung erging am 27. März 2012 (EL-