Der internen Notiz wurde erst mit der Verfügung vom 27. März 2012 Rechnung getragen. Die EL-Durchführungsstelle nahm eine Neuberechnung ab Januar 2011 vor, bei der sie für die ordentlichen Ergänzungsleistungen den gesetzlichen Höchstbetrag von Fr. 15'000.-- und für die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen den restlichen effektiven Wohnungsmietzins von Fr. 360.-- berücksichtigte. Es resultierten ordentliche Ergänzungsleistungen von Fr. 803.-- monatlich und ausserordentliche Ergänzungsleistungen von Fr. 30.-- monatlich (EL-act. 13).