Die EL-Durchführungsstelle erliess am 28. Dezember 2011, d.h. während des laufenden Revisionsverfahrens, eine Verfügung mit Wirkung ab Januar 2012, in der sie die Erkenntnisse gemäss der genannten Notiz nicht umsetzte, sondern weiterhin einen Mietzins von Fr. 24'124.-- anrechnete und dementsprechend dem Versicherten ausserordentliche Ergänzungsleistungen von Fr. 417.-- monatlich zusprach (EL-act. 14, 15). Der internen Notiz wurde erst mit der Verfügung vom 27. März 2012 Rechnung getragen.