21-1), laut dem sich der Wohnungsmietzins (ohne Autoabstellplatz) auf Fr. 1'280.-- bzw. Fr. 15'360.-- belief. Die EL-Durchführungsstelle hielt in einer undatierten internen Notiz fest (EL-act. 17-2), bei der EL-Anmeldung sei irrtümlicherweise als Miete das © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte