A.d Am 5. August 2011 eröffnete die EL-Durchführungsstelle von Amtes wegen ein Revisionsverfahren (EL-act. 22), bei dem sie sämtliche Einnahmen- und Ausgabenpositionen überprüfen wollte. Zu diesem Zweck stellte sie dem Versicherten einen umfassenden Fragebogen zu und sie verlangte die Einreichung aller Unterlagen, die zu den einzelnen Einnahmen- und Ausgabenpositionen beim Versicherten vorhanden waren. In diesem Revisionsverfahren machte der Versicherte keine Angaben zum Mietzins. Er legte aber eine Kopie des Mietvertrags mit Wirkung ab 1. Mai 2000 bei (ELact. 21-1), laut dem sich der Wohnungsmietzins (ohne Autoabstellplatz) auf Fr. 1'280.-- bzw. Fr. 15'360.-- belief.