Da sich der gesetzliche Höchstbetrag dort auf Fr. 5'000.-- belief, legte sie der Berechnung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen diesen Betrag zugrunde. Daraus resultierte ein monatlicher Anspruch auf ausserordentliche Ergänzungsleistungen für das Jahr 2011 von Fr. 417.--. Die ordentlichen Ergänzungsleistungen für das Jahr 2011 machten Fr. 799.-- monatlich aus. Am 29. Dezember 2010 verfügte die EL-Durchführungsstelle entsprechend (ELact. 25). Eine rückwirkende Berechnung für einen Anspruch auf ausserordentliche Ergänzungsleistungen unterblieb.