Dadurch resultierte ein Ausgabenüberschuss von Fr. 2'942.--. Diesmal wurde die korrekte "Minimalgarantie" für ein Ehepaar (im Jahr 2008) von Fr. 6'312.-- angewendet. Mit einer zweiten Verfügung vom 13. März 2008 sprach die EL-Durchführungsstelle dem Versicherten ab Januar 2008 eine ordentliche Ergänzungsleistung von Fr. 526.-- monatlich zu (EL-act. 37-1).