A.a A.___ meldete sich am 20. Dezember 2007 zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur Altersrente an (EL-act. 40). Im Gesuchsformular gab er u.a. an, der Wohnungsmietzins belaufe sich auf Fr. 15'600.-- jährlich, das Sparvermögen auf Fr. 24'124.-- und der Ertrag daraus auf Fr. 58.--. Gemäss dem seit 1. Mai 2000 gültigen Mietvertrag (EL-act. 42-3) belief sich der Wohnungsmietzins allerdings nur auf Fr. 15'360.--. Die Differenz zum angegebenen Betrag von Fr. 15'600.-- resultierte aus der - nicht abzugsfähigen - Miete für den Autoabstellplatz von Fr. 240.-- jährlich. Die EL-Durchführungsstelle nahm rückwirkend ab 1. Dezember 2007 eine Anspruchsberechnung vor (EL-act. 38).