ABV 2025/3 7/8 Entscheid im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP 1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird die angefochtene Verfügung vom 1. Oktober 2025 aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit sie den Anspruch des Rekurrenten auf Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge aufgrund des Unterhaltsvertrags vom 12./28. März 2025 prüfe. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Die Vorinstanz hat den Rekurrenten mit Fr. 2'500.-- (einschliesslich Barauslagen und Mehrwertsteuer) zu entschädigen.