Eventualiter sei die Verfügung aufzuheben und die Sache zum Neuentscheid an die Sozialen Dienste (nachfolgend: Vorinstanz) zurückzuweisen. Zudem wird ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ABV 2025/3 2/8 und Einsetzung von Rechtsanwalt MLaw C. Messner als unentgeltlicher Rechtsbeistand gestellt (act. G 1).