B.a Gegen die Verfügung vom 1. Oktober 2025 lässt der Gesuchsteller (nachfolgend: Rekurrent) durch Rechtsanwalt MLaw C. Messner am 16. Oktober 2025 Rekurs erheben. Er beantragt, die Verfügung sei aufzuheben und der Kindesunterhalt des Rekurrenten im Umfang von monatlich Fr. 410.- - sei für die Zeit ab 1. April 2025 zu bevorschussen. Der Rekurrent sei bei Abschluss des Unterhaltsvertrages bereits volljährig gewesen, weshalb dieser Unterhaltsvertrag keine Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde benötige. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen seien erfüllt.