Die Sozialen Dienste der Stadt St. Gallen (nachfolgend: Soziale Dienste) genehmigten in der Folge die Bevorschussung des Unterhalts für C.___ (act. G 1). A.b Am 23. September 2025 unterzeichnete der Gesuchsteller bei den Sozialen Diensten sein Gesuch um Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen (act. G 3.1).