Jahrgang 20__) beruhte auf einem Unterhaltsvertrag vom 12./28. März 2025, in welchem sich die Mutter des Gesuchstellers verpflichtet hatte, ihm ab Februar 2025 bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung monatliche Unterhaltsbeiträge in der Höhe von Fr. 410.-- zu bezahlen (act. G 1.5). Das Gesuch für den minderjährigen C.___ (Jahrgang 20__) beruhte auf der gerichtlich genehmigten Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vom 12./25. März 2025, in der die monatlichen Unterhaltsbeiträge für ihn auf Fr. 240.-- festgesetzt worden sind (act. G 1.4). Die Sozialen Dienste der Stadt St. Gallen (nachfolgend: Soziale Dienste) genehmigten in der Folge die Bevorschussung des Unterhalts für C.