Ein Unterhaltsvertrag zwischen dem volljährigen Rekurrenten und dessen Mutter bezüglich Volljährigenunterhalt ist ohne behördliche bzw. gerichtliche Genehmigung verbindlich und kann als Grundlage zur Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge dienen. Die Ziffer 3.3.3 der KOS-Praxishilfe erweist sich daher als gesetzeswidrig, soweit sie tatsächlich eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen aufgrund eines Unterhaltsvertrags zwischen volljährigem Kind und unterhaltspflichtigem Elternteil ausschliessen will (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Mai 2026, ABV 2025/3). Beim Verwaltungsgericht angefochten. "Entscheid als PDF»