Vielmehr verwendete sie in ihrem E-Mail vom 4. April 2022 eine spezielle Formulierung, indem sie schrieb: "Da sich die Situation bei mir nun völlig verändert hat und mein Konkubinatspartner bei uns ausgezogen ist und somit auch die Beziehung beendet […]". Auch im Rekurs erwähnt die Rekurrentin keine Trennung, sondern stört sich © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte