© Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte doch beantragte die Rekurrentin die rückwirkende Ausrichtung von Vorschüssen ab 15. März 2022, d.h. für einen Zeitraum, für welchen die Vorinstanz bereits verfügt hatte. Für das Zurückkommen auf eine Verfügung bedarf es stets eines Rückkommenstitels.